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Hausordnung der Tanzschule  als Anlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB:
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1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.

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2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kurszeiten im Haus bleiben.

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3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

 

4. In Tanzschulräumen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.

 

5. In der Tanzschule besteht in allen Räumen ein generelles Rauchverbot. Raucher haben aber die Möglichkeit, Auswahl der Häuser in den Eingangsbereichen zu rauchen. Das Rauchverbot gilt für die Tanzstunden und für alle Veranstaltungen.

 

6. Es wird auf gepflegte Kleidung Wert gelegt.

 

7. Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt. Spezielle Tanzschuhe werden empfohlen. Die Sohlen der Schuhe dürfen keine dunklen Striche auf dem Parkett bzw. Fußboden hinterlassen.

 

8. Die nachfolgende Kleiderordnung für Kinderballett trägt zu einem konzentrierten, disziplinierten und sicheren Unterricht bei:

Für Mädchen:

  • Ballett-Trikot in hellen Farben (bis zur 3. Klasse)

  • Schwarzes Ballett-Trikot mit schwarzem Tanzröckchen (ab der 3.Klasse und älter)

  • Weiße Ballettstrumpfhose

  • Ballett-Schläppchen oder Gymnastikschläppchen mit rutschfester Sohle.

  • Haare ordentlich in einem Ballettdutt (Anleitungen hierfür sind im Internet zu finden, gerne hilft auch der/die Ballettlehrer/in dabei)

  • In kalter Jahreszeit werden Beinstulpen sowie Oberteil in ähnlicher Farbe wie das Trikot empfohlen

  • Auf Schmuck wird im Unterricht ganz verzichtet. Das Verletzungsrisiko ist hier zu groß.

 

9. Die Eltern sind verpflichtet ihr Kind nach dem Unterrichtsende unverzüglich abzuholen.

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10. Die Spiegel in Tanzschulräumen dürfen nicht berührt werden.

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11. Im Übrigen hat sich jeder Kurs-Teilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.

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